Liebe Mitglieder, Partner und Freunde des Vereins, nachfolgen erhalten Sie aktuelle Informationen zur gegenwärtigen Situation, unter anderem zum Thema finazielle Unterstützung, wie man bei einem Verdachtsfall reagiert und / oder wenn Auftrags- und Lieferengpässe auftreten.

Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützungen wird es geben?

Schutzschild des Bundes für Beschäftigte und Unternehmen zu den Themen Kurzarbeitergeld, steuerliche Liquiditätshilfe, Kredite und Bürgschaften für Unternehmen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Informationen des Finanzministeriums Schleswig-Holstein zu den Themen Steuerstundungen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer:
https://www.tvsh.de/fileadmin/content/Startseite/200316_PI_Erlass_Steuerstundungen_Corona.pdf

Initiative „Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität“ der Landesregierung und der Förderbanken zum Thema Kredite und Bürgschaften
https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/_startseite/Artikel2020/I/200313_InitiativeFinanzierung_Corona.html

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den Themen Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft, Unterstützung für Unternehmen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html


Wie reagiere ich bei einem Verdachtsfall im Unternehmen oder bei infizierten Mitarbeitern?

Treten bei Mitarbeitern in Ihrem Betrieb Symptome einer durch den Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Covid-19-Erkrankung auf, sollten Sie sich unmittelbar an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Die Kontaktdaten können Sie beispielsweise über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts abfragen. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Zudem informiert die Behörde Sie unter anderem darüber, wie Sie sich zu verhalten haben.

Infizierte werden in der Regel vom Gesundheitsamt zu ihren Kontakten in den vergangenen Tagen und zu Symptomen befragt, sie werden namentlich registriert und gegebenenfalls Labortests unterzogen. Hier sollten Sie mit dem Amt kooperieren. Für Kontaktpersonen, die Symptome aufweisen aber nicht schwer krank sind, kann das Gesundheitsamt eine Heim-Quarantäne anordnen. Meldung immer an das Gesundheitsamt, das Gesundheitsamt kann auch eine Sperrung des Unternehmens veranlassen.


Was ist, wenn eine große Zahl von Arbeitnehmern erkrankt, Auftrags- oder Lieferengpässe eintreten und deshalb der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann?

Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. In einem solchen Fall können Unternehmen aber womöglich Kurzarbeit beantragen. Zunächst muss ein Betrieb aber alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um Kurzarbeit zu vermeiden (zum Beispiel Urlaub, Überstundenabbau, Homeoffice/Mobiles Arbeiten oder ähnliches). https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Bei Azubis ist eine Kurzarbeit nicht möglich


Wo erhalte ich aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2?

Robert Koch-Institut
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html